Empfehlung zur rechtssicheren, neutralen Auftragvermittlung an Abschlepp- und Bergungsdienste bei abzuschleppenden Fahrzeugen aller Art, nach Unfall, Panne oder sonstigen Ereignissen.

Hier können Sie den Ablaufplan als ADOBE-PDF-Datei downloaden >>, ausdrucken und z.B. an Ihre örtliche Polizei weitergeben!

(*1) = geeignet sind die Unternehmen,
welche die erforderliche Aufgabe erfüllen
können (z.B. Ladekran erforderlich, Pkw-/Lkw-
Bereich, Gewichtsklasse des tatsächlichen
Gewichtes des liegengebliebenen Fahrzeuges ...)

(*2) = nächstgelegen sind die geeigneten
Unternehmen, welche in einer Anfahrtsdifferenz
von 4 bis 6 km zum Einsatzort ihren regelmäßigen
Standort des Einsatzfahrzeuges mit Fahrer haben.

Sind mehrere geeignete (*1) Abschlepp-/Bergungsunternehmen und/oder Pannenhilfsdienste nächstgelegen (*2), so ist im Reihumverfahren (z.B. nach Strichliste) zu verfahren. Bei Preisunterschieden ist dies dem Fahrzeugberechtigten mitzuteilen, da der Vermittler selbst auch preisangabenpflichtig ist. Die Preisangabenverordnung ist von den Unternehmen zwingend einzuhalten! Anbieten unter „Einstandspreis“ ist nicht zulässig!

Kundenwünsche werden im Reihumverfahren in der
Strichliste nicht berücksichtigt, nicht gezählt!

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