L E S E R B R I E F
an die Redaktion der
Zeitschrift "Der Abschleppunternehmer" mit der Bitte um
Veröffentlichung
1. Alleinvertretungsanspruch im Abschlepp- und Pannendienstgewerbe ?
Es gibt keinen Alleinvertretungsanspruch für Unternehmervertretungen.
Die Gewerkschaften (etwas anderes sind ja die Interessengemeinschaften,
Bundesverbände und Verbände in unserem faktisch "scheinselbständigen"
Hilfeleistergewerbe ja nicht) haben es geschafft, einen
"Dachverband" VERDI
übergreifend zu etablieren. Davon ist das Hilfeleistergewerbe leider
"Lichtjahre" entfernt.
Dies liegt jedoch nicht an der IGA oder dem Abschleppunternehmer Verband
e.V.
(ASV), nicht einmal vielleicht am Bundesverband der Abschlepp- und
Bergungsunternehmer - sowie der gewerblichen Pannenhelfer e.V. (BABP),
sondern
sicherlich an den "gelbstichigen" anderen Verbänden - dem VBA
, der ISA
(Interessengemeinschaft der ADAC-Straßendienstbetriebe e.V.) und der
AIN
(Abschlepp-Interessengemeinschaft Niedersachsen e.V.)
Um die "Hoffnungslosigkeit" zu verstehen, in der sich nun die
"Vertretungen"
des Abschlepp- und Pannendienstgewerbes verfangen haben, ist für viele
Leser
jedoch ein VORWORT notwendig, damit die Zusammenhänge transparent
werden.
Wenn man die "Verbandspolitik" so versteht, dem
"Arbeitgeber" (z.B. ADAC)
möglichst unterwürfig zu dienen, dürfte jedwedes Miteinander
aussichtslos
werden.
Die weitgehende Negierung der IGA-Sicherheitsforderungen und die Verknüpfung
mit den wirtschaftlichen Interessen (der Arbeitgeber ADAC, DKV, usw...)
kann
nur in einem Atemzug genannt werden, weil diese Vereinigung von
"Sicherheitsverhindern" ihr persönliches wirtschaftliches
Interesse mit der
wohl nicht kostenlos zu bekommenden Sicherheit am Arbeitsplatz
(Verkehrsraum)
sehr genau erkannt haben.
Als der VBA 1963 "erstmals" gegründet wurde, hofften die Gründungsmitglieder,
mit hohen Mindestanforderungskriterien, etablierte und größere
Abschlepper,
erfolgreich vor kleineren und preiswerter-kalkulierenden Wettbewerbern
sich zu
schützen, also die "freie Marktwirtschaft" zu untergraben.
Selbst bundesweit-einheitlich-abgesprochene "Höchstpreise"
versuchte der VBA
dem damaligen Bundesverkehrsminister Lauritzen
"herauszulocken".
Deshalb waren die VBA-Gründungsmitglieder die regionalen
"Platzhirsche".
Begeistert von dieser "Möglichkeit" der Wettbewerbsverdrängungs-Strategie
des
VBA traten deshalb auch wir 1981 ein, waren "stolz" im VBA zu
sein, der ja
unsere Interessen vertrat, kleinere Wettbewerber vom Marktzugang
abzuhalten.
Auch wir mussten feststellen, dass wir zwar 24-Std. bereit waren, aber
die
monopolistischen Auftraggeber - damals die POLIZEI - höchst willkürlich
vermittelten und ihre "Lieblingsfirmen" hatten.
Trotz der günstigsten Preise und der leistungsfähigsten Ausstattung
unter den
Kollegen, erhielten wir die "wenigsten" Aufträge damals
vermittelt.
Waren die "Hebel" 1981 vom VBA noch aus unserer Sicht harmlos
und
nachvollziehbar, (z.B. nur 24-Std-Dienste zuzulassen), so weitete der
VBA
zunehmend seinen Spielraum aus und verbündete sich mit dem Kfz-Gewerbe,
auf
dass dann nur noch Kfz-Meisterbetriebe (keine Teilzeitmeister,
Vollzeitmeister
mit dem Verbot der "Nebentätigkeiten", usw...)
zugelassen wurden.
Auch wurde erkannt, dass einem "Amigo" aus Oberbayern geholfen
werden konnte,
sein Sachverständigenbüro (Unfall-Kfz-Begutachtung) als
"selbsternannter" SV
für das Bergungs- und Abschleppgewerbe - Rechnungsprüfer insbesondere
für
Versicherungskonzerne, bzw. dessen Schadenbüros zu erweitern.
(Parteigutachter)
"Wir" waren dann auserkoren, als Urteil des Monats in der
Vereinszeitung (9/89)
beschrieben zu werden, wie man eine LKW-Bergung incl. Ladungsbergung
"erfolgreich" mit dem SV Bergen kürzen kann. Die
Versicherungswirtschaft war
sicherlich uneingeschränkt begeistert !
Es erboste uns insbesondere, dass hier der LKW-Bergungsleiter verneint
wurde.
Ein umgestürzter LKW-Möbelkofferzug, voll beladen, zu entladen und
umzuladen,
aufzustellen und abzuschleppen soll nach diesem Bergen-SV kein
Grund sein,
einen LKW-Bergungsleiter einzusetzen.
Weil der Bergungsleiter bei der Entladung tatkräftig mitgeholfen hatte,
war
diese "Kraft" dann auch noch als "Hilfskraft" mit
sage und schreibe 43,60 DM
pro Std. netto vom SV-bewertet worden. (Ich kochte....)
Den 40-to.-Autokran dann von 450,- DM/Std. auf die VBA-Umfragezahlen von
260,-
zu kürzen und diese Praxis auch bei allen anderen Positionen durchzuführen,
war
aus meiner Sicht der STARTSCHUSS - diesen Verband intensiv zu
beobachten.
Ich wies nach, dass ein anderes VBA-Mitglied (Nachbarbetrieb bei
Regensburg)
tatsächlich 525,- DM netto berechnete - und in der Preisumfrage nur
260,- DM
angegeben hatte, "um beim VBA nicht aufzufallen" . Diese echte
Rechnungskopie
schien Herrn von und zu NEEB sehr zu stören ? Herrn Bergen & Co.
keineswegs.
(Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert)
Der "angebliche" Bergen-SV bewertete den tatsächlichen
Akkordeinsatz zur
schnellstmöglichen Räumung der über alle Fahrspuren liegendem
LKW-Sattelzug
nicht seitens des Arbeitsablaufes - unter Berücksichtigung der nur ca.
7.000,-
Gesamt-Bergungs- und Abschleppkosten, was insgesamt m.E. günstig und
den Preis
auch wert (preiswert) war , sondern "verprimitivte" die
Sachverständigen -
Tätigkeit und das Gutachten aufs einfachste "Zahlenspiel" und
"Addieren" .
Hätte also ein anderer Betrieb mit kleinerer Technik und
weniger Personal
statt drei Stunden sechs Stunden benötigt und berechnet, also
"langsam" mit
kleineren Kränen, weniger Umladekoffer-Möglichkeiten, weniger
Personal, usw...
gearbeitet und die zitierten VBA-Umfragepreis-Mittelwerte eingehalten, würde
dieser "primitive" SV dann z.B. auch weit mehr als 10.000,- DM
-Bergungskosten
gar nicht gekürzt haben. Wären dann diese 3.000, DM Mehrkosten zu
unserer
Leistung möglicherweise sogar "gerühmt" worden ?
Der Startschuss der "immerwährenden Feindschaft" zwischen
unserem
Abschleppbetrieb und dem VBA war gelegt und wurde durch viele weitere
m.E.
falsche SV-Gutachten von sog. "VBA-Bergen-geschulten" SV
vielfach weiter
eskalierend verstärkt.
Hinzu kam, dass ich dann als Beiratssprecher der
LKW-Pannen-Abschleppdienste
(LKW-Service-Westerheim - später Service24-Laichingen) -DKV-u.a.
miterleben
musste, wie lachhaft die Preis- und Strukturumfrage erstellt wurde.
z.B. wurden die LKW-Werkstattwagen-Abrechnung im Std.-Satz + DM/km
tatsächlich berechnet.
Die VBA-Preisumfrage, gerade von diesem Herrn Bergen erstellt, negierte
dies
ganz einfach und tat so, also ob nur ein Std.-Verrechnungssatz am Markt
vorhanden gewesen wäre, verschwieg die zusätzliche km-Berechnung.
Tatsächliche Rechnungen wurden negiert und vorsätzlich falsche
Umfragezahlen
auch noch als "richtiges" Ergebnis notiert und verbreitet.
Dabei war Service24 absoluter Marktführer in Umsatz und Verbreitung und
eigentlich nicht zu negieren.
Verschärfend kam hinzu, dass viele LKW-Pannendienste immer leistungsfähigere
LKW-Pannenhilfs-Kfz (Werkstattwagen) einsetzten. So tendierte ein großer
Teil
dazu, statt 2,8 to. zGG "Wägelchen" die viel leistungsfähigere
Fahrgestell-Klasse von 6 bis 7,5 to. einzusetzen, manche wie wir sogar
noch
größer, damit der LKW-Werkstattwagen keine vermeidbare Leerfahrt mehr
hatte und
die liegengebliebenen LKW gleich mittels Abschleppstange abschleppen
konnten -
also kein vermeidbar längerer Aufenthalt im Gefahrenbereich des
Verkehrsraums
notwendig war - und - was viele Speditionskunden schätzen - erhebliche
Kosten
eingespart wurden, weil nicht gesondert ein LKW-Abschleppwagen anfahren
musste
und der große "abschleppfähige" LKW-Werkstattwagen
dann auch keine
unproduktive Kostenberechnung mehr verursachte.
Die VBA-Preis- und Strukturumfrage "unterschied" jedoch nicht
zwischen einem
"Spielzeugauto" und einem "echten" Auto.
Vorbildlicher konnte man gar nicht "schaffen" - was
insbesondere in der
jahrelangen Bestnote der berechtigten Reklamationen für unseren Betrieb
(0,0)
von Service24 unangefochten jedes Jahr erneut bestätigt wurde.
Dass diese Arbeitsweise keine "Auslastungserhöhung" des
sowieso
bereitgehaltenen LKW-Abschleppwagens verursachte und deshalb auch die
Gesamt-Kalkulation nur sehr knapp kostendeckend war, war die
"Kehrseite" .
Aber uns persönlich ging es darum, Arbeitsunfälle zu vermeiden und dafür
die
schnellstmögliche "FLUCHT" aus dem Gefahrenbereich des
Verkehrsraums
unverzichtbar. Unsere höheren Std.-Preise waren zwar insgesamt
"preiswerter"
als das "alte" System, jedoch für uns auf Dauer viel zu tief,
um die hohen
Investitionen dauerhaft "packen" zu können.
Andere Notdienstbetriebe hatten aber tödliche Arbeitsunfälle, auch
durch das
unabgesicherte "Verweilen" auf der BAB-Standspur (z.B. am
23.12.99 in Bayern
mit einem Totem Mitarbeiter + 21.11.98 im Land Brandenburg gleich mit
zwei
Toten) oder gar auf der BAB-Fahrbahn (z.B. am 9.3.2001 in Bayern - hier
zwei
Tote im auffahrendem PKW). Diesen Betriebsinhabern scheint diese
"Blutspur"
wohl gar nichts auszumachen ?
Am 8.3.1997 wurde z.B. ein Unternehmer (VBA-Mitglied) selbst getötet.
Sein Bergungs-Kfz (Autotransporter) stand auf der BAB-Standspur.
Gerade als er an der Fahrertür angekommen einsteigen wollte, erfasste
ihn ein
LKW und verletzte ihn tödlich. Wir im Sicherheitsarbeitskreis denken
oft an ihn
und hätten ihm gewünscht, den IGA-Absicherungskurs (Beifahrerseite
ein- und
aussteigen) mitgemacht zu haben. Aber zum damaligen Zeitpunkt
"verschwieg" ja
der VBA vehement die IGA-Sicherheitsinitiative. (bzw. immer noch)
Am 12.Juni 1998 rast ein LKW in einen ADAC-Straßenwachtwagen (bei
Dingolfing).
Vier Schwerverletzte waren hier zu beklagen .... Ein weiterer ADAC -
Straßenwachtfahrer verstarb auf der A4 bei Köln (Bernd W. aus
Drolshagen).
Er kam ebenfalls auf der BAB-Standspur ums Leben.
Die komplette Liste würde wohl sehr, sehr lang werden .
Zur Aufklärung wird deshalb demnächst jeder Fall einzeln erläutert
werden,
damit auch unzweifelhaft klar wird, wie dramatisch gegen das
Arbeitsschutzgesetz verstoßen wurde - ganz abgesehen von der
"MORAL" .
Die Nennung der betroffenen Firmen wird unterbleiben, weil ansonsten
wieder
einmal "rachsüchtige" Herrschaften behaupten würden, von der
Nennung der
"Ortschaft" oder anderen "Einzelheiten" auf ihren
Namen zu schließen.
Diese Demaskierung und Offenlegung der praktizierten Rücksichtslosigkeit
könnte
schließlich eine Geschäftsschädigung für ihren Betrieb bedeuten.
(Dies ist
leider kein Scherz, derzeit läuft eine Klage gegen mich von so einem
"wildgewordenen" Geschädigten) .
Er meint wohl, dass sein zweifelhafter Ruf auf die regionalen
Wettbewerber
beschränkt bleiben muss ? Dabei wissen die umliegenden Firmen und
Abschleppkollegen sehr genau, was-wie tatsächlich passiert ist - ich
wurde ja
von diesem Personenkreis umfassend informiert.
Die Gründung der ISA hat damals den VBA so sehr in Rage gebracht, dass
er doch
tatsächlich "Gift-und-Galle-spuckend" in seiner
Vereinszeitung sich darüber
ausgelassen hatte, dass der VBA doch sehr viel mehr
ADAC-Vertragsbetriebe als
Mitglied hat, als die ISA.
Hierbei übersieht der VGA seit Jahren, dass die meisten ISA-Mitglieder
auch im
VBA als Mitglied "geführt" werden, dass aktuell sogar der
ISA-Vorstand
gleichzeitig ein VBA-Mitglied ist.
Möglicherweise ist die Hauptaufgabe der ISA, die ADAC-Vertragspreise
bundeseinheitlich für die ADAC-Straßendienstvertragspartner
"abzusprechen".
Ansonsten klappt die "Zusammenarbeit" der ISA mit dem VBA ?
Gründeten VBA-Mitglieder einen "anderen" Verband, bzw. traten
dort sogar als
Vorstandsmitglied in Erscheinung, behauptete der VBA schnell und
ergreifend,
dass Vorstandsmitglieder anderer Abschleppunternehmervertretungen wg.
des
angeblichen Wettbewerbsverhältnisses zum VBA die VBA-Mitgliedschaft
verlieren
und aus dem VBA ausgeschlossen werden. Dies ist m.E. vereinsrechtlich
sehr
zweifelhaft und rechtsungültig ?
So wurden die IGA-Mitglieder Dieter Albrecht und Erhard Stracke
hinausgeworfen,
obwohl diese beiden Personen eine "verbandsübergreifende"
Konsenslinie
mit dem VBA tatsächlich versuchen wollten.
Da der VBA aus Sicht der IGA kein "Wettbewerber" ist - dies
m.E. aus dem
Vereinsrecht auch nur schwerlich herbeikonstruiert werden kann, ist eine
besondere Betrachtung "wert" .
Der VBA ist durch seine Mitgliedschaft in den
"ADAC-Tochtervereinen" ARGE
Pannen- und Unfallhilfe e.V. (APU) und den Verkehrsservice-Vereinen in
Hessen,
Thüringen, Sachsen und Niedersachsen aus meiner Sicht FREMDBESTIMMT und
hat
überhaupt kein eigens Profil mehr.
Die IGA dagegen ist neutral und nicht dem ADAC "untergeordnet
ergeben" .
Es ist nicht "Aufgabe" der IGA, dies den VBA-Mitgliedern nahe
zubringen.
Der VBA zeigt durch seinen ständigen "Gleichschritt" (im
Stechschritt ?) mit
den GELBEN Interessen die Richtung auf.
Deshalb sind wohl auch die ISA-Vorstände nicht mit dem
VBA-Mitgliederentzug
entsprechend "bestraft" worden ? (Wer kennt einen besseren
Witz ?)
Den VBA verunsichern möglicherweise die Neugründungen des AIN und des
BABP ?
Uns ist nicht bekannt, ob die Gründungsmitglieder des AIN, einige davon
VBA-Mitglieder, aus dem VBA ausgeschlossen wurden. Da fast alle
AIN-Gründungsmitglieder ADAC-Vertragsbetriebe sind, könnte hier die
VBA-Zurückhaltung erklärbar werden, zudem sitzt "man" ja
vereint in dem
Verkehrsservice Niedersachsen zusammen - neben sich den großen
ADAC-Boss - der
wiederum als Boss der Bosse und VSN-Beiratsboss, VSN-Präsidiumsboss
universell
immer vorne dran ist. (Alles GELB und überall "Kalle" ist
wohl die Devise, der
sich alles unterzuordnen hat ?)
Der seit über 30 Jahren bestehende ASV (Abschleppunternehmer Verband
e.V.) aus
Neustadt (bei Hannover) hat ebenfalls mit dem VBA schon "Kämpfe"
und
Gerichtsverfahren hinter sich. Die VBA-Mitglieder wissen bis heute
nicht, dass
der VBA seine Klage gegen den ASV verloren und "teuer" bezahlt
hat.
Weil kein regulärer, vollständiger Rechenschafts- und Kassenbericht
des VBA in
der Mitgliederversammlung vorgelegen hat, werden Sie dies wohl auch nie
mehr
erfahren ? (Achtung: Demnächst die vollständige Urteilsabschrift ASV
gegen VBA
vom Landgericht Hannover auf der IGA-Internetseite unter LESERPOST)
Hier sei angemerkt, dass der VBA geklagt hat, der ASV war Beklagter.
Der Grund für die VBA-Streitlust liegt wohl immer wieder in dem
"Wahn" der
Alleinvertretungsphobie für das Abschleppgewerbe ?
Wann erfahren die VBA-Mitglieder von den "anderen"
VBA-Gerichtsverfahren ?
Welche VBA-Mitglieder haben z.B. ihre Klage verloren - und welche
gewonnen ?
Diese Betrachtungen sind für mich als IGA-Vorstand vollkommen nebensächlich.
Wenn sich die VBA-Mitglieder damit abfinden, nur unvollständig oder gar
nicht
informiert zu werden, brauchen wir eigentlich auch nicht mehr über das
fehlende
Grundstück und VBA-Bauvorhaben ausführen, die seit Jahren "angekündigt"
werden.
Es ist daher zu befürchten, dass entweder der VBA oder VBA-Vorstände
nicht
ruhen werden, ihre "vermeintlichen" Gegner zu verklagen, weil
sich ja immer
jemand findet, der einzelne "Wortklaubereien" aus dem
Zusammenhang reißt.
Der VBA-Justitiar lebt schließlich von Klagen, nicht von
"Beratungen", wie man
möglicherweise Klagen verhindert.
Aus unserer Sicht wäre deshalb die Beseitigung des gesamten VBA die
"sicherste"
Methode, künftig von Störungen verschont zu bleiben.
Dann müsste der ADAC oder die APU wieder "allein" über die
IGA vor Gericht
"herfallen". 1998 war so eine Zeit, wo fast gleichzeitig, der
ADAC, die APU und
der VBA über mich (und die IGA) "gerichtlich" herfielen und
faktisch aus der
Glut einen Feuersturm (gegen sich) auslösten.
Zur Erinnerung:
Die APU-Klage gegen die IGA verlor der "ADAC-Kreis" vor dem LG
München,
die ADAC-Klage steht vor einer "Neuauflage" -diesmal mit
umgekehrten Vorzeichen
(die Staatsanwaltschaft prüft gerade die "Verjährungsfrage"
wg. Prozessbetrug
des ADAC) und auch die vom VBA gegen mich damals gewonnene Klage wird
sich noch "bitter" rächen.
Immerhin hatten damals zwei VBA-Mitglieder falsche eidesstattliche
Versicherungen gegen mich dem Gericht vorgelegt. Diesen Prozessbetrug
des VBA
vergesse ich niemals, unabhängig davon, ob die Staatsanwaltschaften
hier gegen
die VBA-Prozeßbetrüger noch reagiert oder nicht.
Ich spreche daher persönlich dem VBA jedwedes EHRGEFÜHL ab.
Dieter Pramschüfer info@iga-verein.de
www.iga-verein.de
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